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Antrag an den Gemeinderat Mühlhausen: Nutzungsgebühr Flächenpachtvertrag

Mühlhausen, 19.11.2024


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Klaus Faatz, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,


die Marktgemeinde Mühlhausen hat in jüngerer Vergangenheit mit den Grundstückseigentümern im Windvorranggebiet WK 14 Flächenpachtverträge abgeschlossen. Die Marktgemeinde hat hierfür Personal, Geld und Ressourcen der Gemeinde eingesetzt. Es darf als gesichert gelten, dass die Gemeinde Mühlhausen wesentlich höhere Erfolgsaussichten hat, diese Flächenpachtverträge abzuschließen, als ein privater Investor.


Für alle anderen Projektentwickler, genossenschaftlichen oder privaten Investoren besteht jetzt keine Möglichkeit mehr an die nötigen Flächen zu kommen, um Windkraftanlagen auf diesen Flächen zu errichten. Dies stellt einen erheblichen Mehrwert für einen Entwickler, Projektierer und Betreiber dar.


Deshalb beantragen wir hiermit für die abgeschlossenen Flächenpachtverträge eine Nutzungsgebühr von einem zukünftigen Windkraft-Entwickler, Projektierer, Betreiber zu erheben.


Ausführung:

Bei den 4 Windrädern, die in der Vergangenheit mit Bürgerbeteiligung errichtet wurden, sind gerade einmal 41 Bürger aus Mühlhausen mit zusammen 885.000€ beteiligt. Das sind 2,2% der Einwohner Mühlhausens und gerade mal 4,3% des für die Errichtung notwendigen Kapitals (siehe Handelsregister A des Amtsgerichtes Fürth). Nur 2,2% der Einwohner profitieren tatsächlich vom Ertrag. Das bedeutet, dass nur ca. 4,3% des Gewinns tatsächlich in Mühlhausen verbleiben. Der Großteil des Gewinns in Höhe von ca. 95% fließt nach Außen ab.


Dementgegen verbleiben 100% der Belastungen und mögliche Umweltschäden in Mühlhausen.


Dieses Ungleichverhältnis gilt es zumindest in Teilen auszugleichen. Dieser Ausgleich kann durch die Erhebung einer Nutzungsgebühr erfolgen. Die Gemeinde hat mit den Flächenpachtverträgen bereits die Voraussetzung dafür geschaffen.


Anders als die Gewerbesteuer, die erst Jahre später fließt, greift eine Nutzungsgebühr sofort. Diese Nutzungsgebühr soll 0,006 Euro pro erzeugte oder fiktive Kilowattstunde betragen. Die Zahlungen sind jährlich an die Gemeinde zu leisten und sollen durch die Gemeinde zweckbestimmt verwendet werden. Der Zweck ist durch die Gemeinde festzulegen. Für einen späteren Betreiber kann dies kein Problem darstellen, da er rechtzeitig von dieser Gebühr weiß und sie entsprechend einkalkulieren kann. In den Vertrag mit einem Projektentwickler bzw. Betreiber ist dies mit aufzunehmen.


Ein möglicher Vertragstext:

Die gemeindeeigenen Flächen Pachtverträge mit den Grundstückseigentümern im Wind Vorrang Gebiet WK 14 werden einem späteren Betreiber Name ............... zur Nutzung überlassen. Für den Zeitraum der Nutzung wird ein jährliches Entgelt in Höhe von 0,006€ pro erzeugte oder fiktive Kilowattstunde fällig. Die Zahlungen sind jährlich bis spätestens 30.1. fällig.


Durch diese Maßnahme hat die Marktgemeinde die einmalige Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen zu generieren. Mit der Rechtsaufsicht habe ich persönlich telefoniert und die Information erhalten, dass dies seines Erachtens zulässig ist.


Dieser Antrag dient dazu, Mühlhausen in Zukunft Einnahmen zu bescheren, die unabhängig von Steueraufkommen oder Schlüsselzuweisungen planbar fließen.


Bereits jetzt bedanken wir uns für Ihre Unterstützung.


Mit freundlichen Grüßen

Marcus Beutel

1.Vorstand

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